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Landkreis Hof erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

today19. Juni 2024

Hintergrund
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Der Landkreis Hof geht mit einer Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung Blauzungenkrankheit vor. Demnach müssen Rinder, Schafe und Ziegen im Landkreis Hof mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff dagegen geimpft werden. Die Impfung muss innerhalb von sieben Tagen in der HIT-Datenbank erfasst werden. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine nichtansteckende Erkrankung von Wiederkäuern und Kameliden. Sie wird von kleinen, blutsaugenden Mücken übertragen.

Geschrieben von: pauls

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