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Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen: Gesetzliche Anzeigepflicht entfällt

today10. Januar 2025

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Bisher mussten Verpächter oder Pächter von landwirtschaftlich genutzten Flächen (ab einer Größe von zwei Hektar) ihre Pachtverträge bei der zuständigen Behörde vorlegen. Seit Jahresbeginn entfällt diese Pflicht bayernweit und auch in Hof. Das teilt das Landratsamt Hof jetzt mit. Zuständig war in Hof dafür das Ordnungsamt. Für alle Fragen zu Landpachtangelegenheiten, steht das Hofer Ordnungsamt weiterhin zur Verfügung.

Geschrieben von: Julia Wild

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