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Im Rahmen einer bundesweiten Aktion wurde am Donnerstag von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg geprüft, ob Unternehmen sich an den Mindestlohn halten. Im Einsatz waren auch Zöllner des Standortes Hof. Befragten wurden dabei Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen, unter anderem Gastronomie, Friseurgeschäfte und Spielhallen. Das Ergebnis: 20 Ordnungswidrigkeiten und drei Strafverfahren. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Spezifische Branchenmindestlöhne gelten zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. Um den Mindestlohn zu umgehen, werden Arbeitnehmer beispielsweise als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet.
Geschrieben von: j.wild
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