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Verwaltungsgericht Bayreuth erteilt Bürgerbegehren eine Absage

today11. Juni 2025

Hintergrund
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Die Ortsumgehung von Oberkotzau hat nicht nur Befürworter. Mit einem Bürgerbegehren haben die Kritiker versucht dagegen vorzugehen. Bereits im Oktober erfolgte der Spatenstich. Nach dem Markt Oberkotzau lehnt nun auch das Verwaltungsgericht Bayreuth das Bürgerbegehren ab. Begründet wird die Entscheidung damit, dass maßgebliche Teile der Begründung des eingereichten Bürgerbegehrens unzutreffend, d.h. unwahr, oder irreführend seien. Ob und inwieweit ein weiteres Bürgerbegehren mit geänderter Begründung zulässig wäre, muss im Einzelfall entscheiden werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

Geschrieben von: j.wild

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