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Das Urteil gegen einen jungen Mann, der Ende Mai 2024 seine Ex-Freundin in Bindlach getötet hat, ist rechtskräftig. Das entschied der Bundesgerichtshof. Er verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Im November verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth Leon D. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Hintergrund der Tat sei nach Auffassung der Kammer, dass das Mädchen sich seiner Kontrolle entzog und der gemeinsame Freundeskreis sich weigerte, sie aus diesem Kreis zu verstoßen.
Geschrieben von: j.wild
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